Mängelrüge während der Reise
Haben Sie Ihre Beanstandungen nicht bei unserer Reiseleitung bzw. der in den Reiseunterlagen angegebenen Kontaktstelle gemeldet, bestehen von Rechts wegen keine Gewährleistungsansprüche nach Reiseende. In diesem Fall können wir Ihnen keine Entschädigung anbieten.
Nachweise/Belege/Quittungen
Bitte achten Sie besonders darauf, alle Belege/Nachweise/Dokumente gleich vollständig mitzuschicken, insbesondere wenn eine Kostenerstattung beantragt werden soll. Das kann eine aufwändige Nachforschung bei unseren Partnern erleichtern, die Bearbeitungszeit unter Umständen verkürzen und vermeidet zusätzlichen Schriftverkehr. Wenn Sie keine Zahlungsnachweise vorlegen können, können wir Ihnen leider keine Erstattung in Aussicht stellen.
Bearbeitungszeit
Unsere Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier Wochen. In der Hauptreise- bzw. Ferienzeit sind besonders viele unserer Kunden unterwegs. Deshalb erhalten wir währenddessen und danach erfahrungsgemäß mehr Anliegen und Anfragen. Das kann leider zu längeren Bearbeitungszeiten führen. Bedenken Sie bitte auch, dass die Rücksprache mit unseren Partnern in den Zielgebieten in vielen Fällen unerlässlich ist und zusätzlich Zeit in Anspruch nehmen kann. Sie helfen uns sehr, wenn Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand absehen. Auf jeden Fall melden wir uns unaufgefordert bei Ihnen, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist.
Frist zur Anmeldung von Ansprüchen
Die Anmeldung von Ansprüchen aus dem Reisevertrag muss innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Jahren direkt bei uns oder Ihrem Reisevermittler erfolgen, unabhängig von der sofortigen Anzeige des Reisemangels bei unserer Reiseleitung.
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